Derzeit sieht die Situation der Reaktivierung so aus:
Das Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen Mittelfränkische-Eisenbahn-Betriebs-Gesellschaft MEBG bekommt vom Freistaat Bayern erst Geld, wenn der erste Zug auf der Trasse fährt (2024). Der Freistaat garantiert die Bezahlung der Trassengebühr ab diesem Zeitpunkt für eine Laufzeit von fünfzehn Jahren.
Da aber die Erstinstandsetzung sofort nun begonnen werden muss, damit bis 2024 der erste Zug auf der Trasse fahren kann, muss das Geld für die Überarbeitung der Bahnstrecke schon ab Beginn der Arbeiten fließen und nicht erst 2024. Das Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen muss einen Betrag von mehreren Millionen für die Instandsetzung vorschießen bis die Refinanzierung 2024 durch den Freistaat Bayern anläuft. Das ist momentan der Knackpunkt bei der Finanzierung.
Die Kosten der Beteiligung der Städte und Gemeinden an der Überarbeitung von Bahnübergängen sind durch eine Gesetzesänderung 2020 weggefallen. Kosten für die Städte und Gemeinden fallen nur für Park & Ride-Plätze an. Bei der Gestaltung dieser Park & Ride-Plätze haben die Kommunen eigenen finanziellen Spielraum.